Eine Hochzeit wird auch Heirat oder Trauung genannt. Man feiert sie zur Eheschließung. Der Begriff stammt aus dem Mittel- oder Althochdeutschen und bedeutet eigentlich nichts anderes als Festzeit.

Die Hochzeit, die rechtlich gesehen die Ehe zur Folge hat, wurde erst zu Zeiten der Reformation offiziell festgeschrieben. Heutzutage kann eine Hochzeit auf zwei verschiedene Arten erfolgen: Standesamtlich oder kirchlich.

Bis 2008 war eine standesamtliche Trauung in Deutschland zwingend vorgeschrieben, bevor man sich kirchlich trauen lassen konnte. Bis ins Jahr 1998 musste man vor der Hochzeit noch das so genannte Aufgebot bestellen.

Nach der Hochzeit ist man sozialen und ökonomischen Pflichten ausgesetzt. So wird eine Beziehung bestätigt und die Nachkommen werden abgesichert. Dazu wird faktisch ein Vertrag vor dem Standesamt geschlossen. Nur dieser Vertrag ist rechtlich gesehen ausschlaggebend für die Eheschließung. Eine kirchliche Trauung reicht dafür nicht aus.Die Anmeldung einer Hochzeit muss auf dem Standesamt des Wohnortes mittels Personalausweis, Auszug aus dem Familienstammbuch und Aufenthaltsgenehmigung des Stammwohnsitzes erfolgen. In vielen Ländern können heute auch Homosexuelle standesamtlich heiraten.

Mittels kirchlicher Trauung wird die Hochzeit symbolisch unter Gottes Segen gestellt. Dafür müssen beide Eheleute einer christlichen Kirche angehören. Sollten sie verschiedenen Konfessionen angehören, muss individuell abgesprochen werden, nach welcher man heiraten möchte oder es wird eine Trauung nach der ökumene vorgenommen, bei der Pfarrer beider Konfessionen anwesend sind.

Für Paare, die aus nicht miteinander vereinbaren Konfessionen stammen oder die keiner Kirche angehören, gibt es alternativ die freie Trauung, welche es möglich macht die Hochzeit trotzdem in einer feierlichen Zeremonie zu feiern.

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