Der Begriff der Ehe kommt aus dem Althochdeutschen und steht für Ewigkeit. Es handelt sich dabei um eine anerkannte, gesetzlich geregelte Partnerschaft meist zwischen Mann und Frau. Die Ehe kommt vor dem Gesetz ausschließlich durch das Standesamt zustande.

Die in den meisten Gegenden übliche kirchliche Trauung hat keinen rechtlichen Wert und gilt daher eher als Segnung einer Verbindung. Wer eine Ehe eingeht, akzeptiert automatisch die mit ihr verbundenen persönlichen und wirtschaftlichen Rechte und Pflichten. Seit dem gesellschaftlichen Wertewandel und der Emanzipation der Frau sind die Eheschließungen in Deutschland rückläufig.

Die Ehe beginnt im Idealfall mit dem Fest der Hochzeit und endet mit dem Tod. Mit den Worten „Drum prüfe wer sich ewig bindet“, äußert sich eine gemeinhin bekannte Redensart dazu. Die Ehe kann allerdings in schlimmen Fällen auch durch eine Scheidung oder durch eine Annullierung aufgehoben werden.

Dies sollte allerdings eher eine Ausnahme darstellen. Trotzdem werden heute mindestens 35% aller Ehen in Deutschland wieder geschieden. Unter anderem deshalb entscheiden sich immer mehr Menschen zum Abschluss eines Ehevertrages um Güterstand, Versorgungsausgleich und Unterhalt bereits im Vorfeld zu regeln.

Man vermutet, dass die Ehe eigentlich von christlichen Werten her rührt. Bewiesenermaßen waren unter den antiken Völkern die Germanen mit der Einehe eine Ausnahme.  Erst mit der christlichen Missionierung wurde die Ehe auf der ganzen Welt verbreitet. Im alten Judentum war die monogame Ehe nicht zwingend vorgeschrieben und der Islam praktiziert teilweise bis heute die Polygamie.

Kurioserweise ist im Spanischen der Begriff für die Ehefrauen der selbe wie der für die Handschellen: las esposas.