So, wie wir sie heute kennen, kannte das Mittelalter die Ehe noch lange nicht. Erst mit der Reformation wurde die Ehe von der evangelischen Kirche als auch vor dem Gesetz anerkannt.

Die Katholische Kirche führte die Trauung erst etwas später im 16. Jahrhundert ein. Die Ehe wurde mittels contractio (Ehevertrag) und consummation (Vollzug der Ehe) geschlossen. Der Vollzug musste zu damaligen Zeiten unter Zeugen vorgenommen werden, da er für die Rechtsgültigkeit unabdingbar war.

In den Jahren von 1489 bis 1770 existierte neben anderen Möglichkeiten die Trauung mittels vorher bestimmtem Stellvertreter. Dazu musste der Bräutigam nicht bei der Vermählung dabei sein, sondern ein Gesandter vollzog stellvertretend die Eheschließung.

Zu damaligen Zeiten hatte man natürlich, um heiraten zu können, offiziell Jungfrau, bzw. Junggeselle zu sein. War der Pfarrer vom Gegenteil überzeugt, so wurde die Braut entweder als “Deflorat” oder gar als “Impraegnat” ins Kirchenbuch eingetragen. Die Trauung fand in solchen Fällen im Stillen statt und meistens fehlte in der Traueintragung der Name des Brautvaters.

Im Zweiten Weltkrieg gab es als Sonderform der Hochzeit die Ferntrauung. Dabei musste der an der Front befindliche männliche Teil des Brautpaares nicht zugegen sein.

Bis 1998 musste man vor der Hochzeit noch das Aufgebot bestellen, um eventuelle Ehehindernisse aufzudecken. In aller Regel haben dies die Standesämter übernommen.

Bis 2008 gab es in Deutschland die Regelung der so genannten obligatorischen Zivilehe. Nur Paare, die sich zuvor auf dem Standesamt hatten trauen lassen, durften die kirchliche Zeremonie vollziehen. Alles andere war ordnungswidrig. Heute obliegt es den Kirchen, ob sie die standesamtliche Trauung im Vorfeld einfordern oder nicht. Auch verschiedene Biersorten in Deutschland sind immer ein genussreiches Getränk und kann natürlich auch auf einer Hochzeit angeboten werden.