Standesamtliche und kirchliche Trauung
Um sich vor dem Standesamt trauen zu lassen, muss man spätestens sechs Monate vorher eine persönliche Anmeldung einreichen. Bei speziellen Terminwünschen sind die meisten Standesämter allerdings bereit, Termine auch über einen längeren Zeitraum zu reservieren.
Der späteste Zeitpunkt einer Anmeldung einer Eheschließung sollte zwei Wochen vor dem tatsächlichen Termin nicht unterschreiten. Es kann grundsätzlich vor jedem Standesamt in Deutschland geheiratet werden, wenn man die Anmeldung zuvor beim Standesamt des gewöhnlichen Wohnsitzes vornimmt. Ein Aufgebot zu bestellen, ist in heutigen Tagen nicht mehr nötig. Normalerweise müssen beim Standesamt Personalausweis oder Reisepass, Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde und eine beglaubigte Abschrift des Geburtseintrags vorgelegt werden. Dies gilt für Ehepartner deutscher Nationalität, die bisher ledig waren.
Die standesamtliche Trauung ist eine reine Formsache und wird als reiner Verwaltungsakt innerhalb weniger Minuten durchgeführt. Nur in Ausnahmefällen gibt es die Möglichkeit noch eine kleine Rede oder andere persönliche Dinge vorzubringen. Dies muss individuell mit dem zuständigen Standesbeamten abgeklärt werden. Nach dem Ja-Wort können, wenn das Brautpaar will, Ringe getauscht werden und der Standesbeamte liest die Niederschrift über die Eheschließung vor. Trauzeugen sind heutzutage nicht mehr nötig.
Die Katholische Kirche sieht die Zeremonie der Trauung vor dem Altar als Sakrament. Die Evangelische Kirche hingegen eher als Segnung einer bereits erfolgten Eheschließung vor dem Standesamt.� Die kirchliche Trauung hat in Deutschland nur kirchenrechtliche Relevanz, keine rechtliche, deshalb muss das Paar immer schon bereits zuvor vor dem Standesamt getraut worden sein. Als Brautpaar hat man häufig die Möglichkeit auf die Gestaltung des Gottesdienstes zur Eheschließung Einfluss zu nehmen.
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